Schadenregulierung der Hausratversicherung
Bei einem eingetretenen Schadensfall muss der Versicherungsnehmer alles unternehmen, um den eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei einem Einbruch und entwendeten Kreditkarten oder Sparbüchern, wäre dies zum Beispiel die Sperrung aller Konten. Bei einem Einbruch müssen ebenfalls alle aufgebrochenen Fenster bzw. Türen sofort notdürftig repariert, und verschlossen werden. Bei defekten Schlössern sollten diese umgehend ausgetauscht werden, und etwaige beschädigte Sachen sollten aufbewahrt werden, falls sich die Versicherung dazu entschließt einen Gutachter zur Besichtigung vorbei zu schicken.
Ist ein Schaden eingetreten muss die zuständige Versicherungsgesellschaft umgehend unterrichtet werden, was je nach Versicherungsvereinbarung, mit einem Schadensformular erfolgen kann oder per Telefon.
Bei Raub und Einbruch muss umgehend die Polizei verständigt werden, wobei der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet ist, der Polizei sowie dem Versicherungsunternehmen eine Auflistung aller gestohlenen Gegenstände vorzulegen. Eingeschlossen sind dabei alle noch vorhandenen Rechnungen der entwendeten oder zerstörten Gegenstände. Für jeden Versicherungsnehmer empfiehlt es sich nicht erst im Schadensfall eine solche Liste anzulegen, sondern diese immer griffbereit zu haben. Am besten ist eine detaillierte Auflistung mit Fotos jedes einzelnen Gegenstandes des Hausrates.
Bei Gegenständen die sich schwer im Wert ermitteln lassen empfiehlt es sich eine so genannte Expertise zu beschaffen. Einige Versicherungsgesellschaften wenden bei der Prämienberechnung die Formel: Quadratmeter Wohnfläche x Euro 650-, an, hiermit ist sichergestellt dass die Versicherung auf jeden Fall eine Entschädigung in Höhe des eingetretenen Schadens zahlt
Im Leistungsfall ersetzt die Versicherung den eingetretenen Schaden in voller Höhe, jedoch nicht mehr wie die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Bei eingetretenen Beschädigungen tritt die Hausratversicherung für alle notwendigen Reparaturen ein, und alle zerstörten oder gestohlenen Gegenständer werden dem Versicherungsnehmer mit dem Neuwert ersetzt.