Leistungsumfang, Leistungseinschränkung und Zusatzabsicherungen der Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung kann sich für jeden Hausbesitzer oder Mieter lohnen, denn die Versicherungsgesellschaften ersetzen Schäden die durch Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Feuer, Wasser, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Versichert sind zum Beispiel Schäden die durch Leitungswasser entstehen, wenn zum Beispiel Wasser bei einer Waschmaschine oder dem Geschirrspüler ausläuft, und somit den vorhandenen Teppichboden oder Laminatboden beschädigt. Mit eingeschlossen in die Versicherungsleistungen sind in der Regel ebenfalls Schäden die durch einen Wasseraustritt bei Warmwasser- und Dampfheizungen entstehen, sowie bei Sturm, Hagel,, oder bei der Einrichtung von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizanlagen.

Die Versicherungsgesellschaften ersetzen dem Versicherungsnehmer ebenfalls die Kosten die infolge des Schadens entstehen, wie zum Beispiel bei einem Brand den Löschwasserschaden oder die Beseitigung von Leitungswasserschäden.

Bei einer vorübergehenden Unbewohnbarkeit des Hauses oder der Wohnung übernimmt die Hausratversicherung ebenfalls die anfallenden Hotelkosten für eine  maximale Dauer von circa 100 Tagen. Die gezahlte Versicherungssumme pro Tag beträgt dabei maximal 1% der Versicherungssumme, wobei die Versicherungen zusätzlich die Lagerung, sowie den Transport des versicherten Hausrates zahlen.

Versicherungsnehmer die einen erweiterten Versicherungsschutz wünschen, können zu der normalen Hausratversicherung einen Zusatzschutz für Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag, eine Glasversicherung sowie eine Zusatzversicherung für Fahrräder abschließen.

Die Zusatzversicherung nach einem Blitzschlag ist zu empfehlen, wenn sich im Haushalt teure Elektrogeräte befinden, und vor allem die Glasversicherung kann den Eigentümer schützen, wenn in der Wohnung Isolierverglasungen oder große, bzw. teure Verglasungen, vorgenommen wurden.

Die Elementarversicherung kann gegen einen Aufpreis ebenfalls dazu gebucht werden, und schützt den Hauseigentümer oder Mieter, bei Schäden die durch einen Erdrutsch, eine Erdsenkung, Lawinen oder Schneedruck entstehen.

Die Hausratversicherung ersetzt bei einem nachgewiesenen Schaden einen Betrag bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Gegenstände die bei einem Einbruch oder Diebstahl entweder beschädigt, oder entwendet wurden werden mit ihrem Neuwert ersetzt.

In der normalen Hausratversicherung sind keine Schäden bei Glasbruch, Kurzschluss, Überspannungsschäden oder bei Wasserschäden abgedeckt, die durch Aquarien, bzw. Wasserbetten entstehen. Der Versicherungsnehmer hat jedoch die Möglichkeit diese Risiken zusätzlich abzusichern.

Die Hausratversicherung übernimmt keine Zahlungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.