Kündigung der Hausratversicherung

Es gibt unterschiedliche Situationen, die die Kündigung der Hausratversicherung ermöglichen:

Ordentliche Kündigung

Hausratversicherungen sind immer zum Ende eines Versicherungsjahres hin kündbar. Man sollte die dreimonatige Kündigungsfrist nicht vergessen!

Außerordentliche Kündigung

Wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig mehr und bessere Leistungen anzubieten, hat der Versicherungsnehmer das Recht, mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

Kündigung im Schadensfall

Wenn die Regulierung eines Schadens abgeschlossen wurde, haben sowohl der Versicherte als auch die Versicherungsgesellschaft das Recht, eine außerordentliche Kündigung vorzunehmen. Genau wie bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt auch hier die Frist einen Monat. Trotzdem ist es sinnvoll, den Vertrag erst zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen, denn die Versicherungsgesellschaften verlangen trotz des abgeschlossenen Schadensfalls die vollen Jahresbeiträge.

Kündigung bei Haushaltsauflösung

Eine weitere Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung ist die Auflösung eines Haushalts nach einem Todesfall. Eine Kündigung ist umgehend möglich, der Versicherte erhält anteilige Beiträge zurück.