Was sollte man bei dem Abschluss einer Hausratversicherung beachten?

Vor dem Abschluss einer Hausratversicherung sollte der Interessent unbedingt einen umfassenden Online-Vergleich durchführen, denn die vielen Versicherungsgesellschaften bieten zum Teil die gleichen Versicherungsleistungen an, wobei jedoch die monatlichen Beiträge erheblich schwanken. Je nach Versicherungsunternehmen sind Einsparungen von bis zu 50% durchaus möglich.

Bei der Zahlungsweise sollte der Versicherungsnehmer nach Möglichkeit immer die jährliche Zahlung wählen, denn diese ist wesentlich günstiger wie die monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche, da für den Versicherungsnehmer keine weiteren Zuschläge anfallen.

Bei der Vertragslaufzeit empfiehlt sich der Abschluss über ein Jahr, denn mit der geringen Laufzeit haben Nutzer die Möglichkeit, bei einem besseren Angebot schneller zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Wichtig ist den Versicherungsantrag wahrheitsgemäß auszufüllen, worunter ebenfalls die Fragen nach dem Vorversicherer, und bereits entstandene Schäden fallen. Sollte sich bei einem Schaden herausstellen, dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat, dann ist die Versicherung nicht dazu verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Versicherungsnehmer die sich bei der Wertermittlung des vorhandenen Hausrats unsicher sind, können entweder den gesamten Hausrat auflisten und den Neuwert addieren, oder die gesamte Wohnfläche mit einem Betrag von 650 Euro multiplizieren. Die zweite Alternative ist in der Regel besser geeignet, da bei der ersten Methode oftmals eine Unterversicherung die Folge ist, da der Versicherungsnehmer den Wert vorhandener Gegenstände unterschätzt, oder Gegenstände nicht in die Berechnung mit einbezieht.

Für wen ist eine Hausratversicherung sinnvoll?

Generell lohnt sich für jeden Hausbesitzer oder Mieter eine Hausratversicherung, denn im Schadensfall kann die Neubeschaffung der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände sehr viel Geld kosten. Umso höher der Wert des Hausrates ist, umso eher lohnt sich der Abschluss einer Hausratversicherung, denn diese ersetzt nicht nur Schäden die durch einen Wasserschaden entstehen, sondern ebenfalls bei Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Sturm.

Besonders vorteilhaft gegenüber der Privathaftpflichtversicherung ist, dass die Hausratversicherung für die Wiederbeschaffung der beschädigten Sachen aufkommt. Damit wird nicht nur der Zeitwert ersetzt, sondern die Hausratversicherung übernimmt die Wiederbeschaffung mit dem Neuwert.

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden die Möglichkeit an zusätzliche Absicherungen zu treffen, wie zum Beispiel die Glasversicherung. Eine zusätzliche Glasversicherung lohnt sich jedoch in der Regel nur für Personen, welche im Haus oder der Wohnung über große Glasflächen verfügen, wie zum Beispiel Glasdächer, Glasfronten oder große Schiebeanlagen aus Glas. In diesem Fall lohnt sich eine Glasversicherung auf jeden Fall, denn im Falle der Beschädigung kann die Neubeschaffung ein kleines Vermögen kosten.

Die Zusatzversicherung für Fahrräder lohnt sich, wenn diese oft vor dem Haus abgestellt werden. Vor allem Fahrräder die über einen hohen Wert verfügen sollten mit einer Zusatzversicherung abgesichert werden, denn die Wiederbeschaffung bei Diebstahl kann ein großes Loch in die Kasse reißen. Damit die Hausratversicherung einen Schaden übernimmt sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die versicherten Fahrräder immer nur abgeschlossen abgestellt werden.

Schadenregulierung der Hausratversicherung

Bei einem eingetretenen Schadensfall muss der Versicherungsnehmer alles unternehmen, um den eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Bei einem Einbruch und entwendeten Kreditkarten oder Sparbüchern, wäre dies zum Beispiel die Sperrung aller Konten. Bei einem Einbruch müssen ebenfalls alle aufgebrochenen Fenster bzw. Türen sofort notdürftig repariert, und verschlossen werden. Bei defekten Schlössern sollten diese umgehend ausgetauscht werden, und etwaige beschädigte Sachen sollten aufbewahrt werden, falls sich die Versicherung dazu entschließt einen Gutachter zur Besichtigung vorbei zu schicken.

Ist ein Schaden eingetreten muss die zuständige Versicherungsgesellschaft umgehend unterrichtet werden, was je nach Versicherungsvereinbarung, mit einem Schadensformular erfolgen kann oder per Telefon.
Bei Raub und Einbruch muss umgehend die Polizei verständigt werden, wobei der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet ist, der Polizei sowie dem Versicherungsunternehmen eine Auflistung aller gestohlenen Gegenstände vorzulegen. Eingeschlossen sind dabei alle noch vorhandenen Rechnungen der entwendeten oder zerstörten Gegenstände. Für jeden Versicherungsnehmer empfiehlt es sich nicht erst im Schadensfall eine solche Liste anzulegen, sondern diese immer griffbereit zu haben. Am besten ist eine detaillierte Auflistung mit Fotos jedes einzelnen Gegenstandes des Hausrates.

Bei Gegenständen die sich schwer im Wert ermitteln lassen empfiehlt es sich eine so genannte Expertise zu beschaffen. Einige Versicherungsgesellschaften wenden bei der Prämienberechnung die Formel: Quadratmeter Wohnfläche x Euro 650-, an, hiermit ist sichergestellt dass die Versicherung auf jeden Fall eine Entschädigung in Höhe des eingetretenen Schadens zahlt

Im Leistungsfall ersetzt die Versicherung den eingetretenen Schaden in voller Höhe, jedoch nicht mehr wie die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Bei eingetretenen Beschädigungen tritt die Hausratversicherung für alle notwendigen Reparaturen ein, und alle zerstörten oder gestohlenen Gegenständer werden dem Versicherungsnehmer mit dem Neuwert ersetzt.

Leistungsumfang, Leistungseinschränkung und Zusatzabsicherungen der Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung kann sich für jeden Hausbesitzer oder Mieter lohnen, denn die Versicherungsgesellschaften ersetzen Schäden die durch Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Feuer, Wasser, Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Versichert sind zum Beispiel Schäden die durch Leitungswasser entstehen, wenn zum Beispiel Wasser bei einer Waschmaschine oder dem Geschirrspüler ausläuft, und somit den vorhandenen Teppichboden oder Laminatboden beschädigt. Mit eingeschlossen in die Versicherungsleistungen sind in der Regel ebenfalls Schäden die durch einen Wasseraustritt bei Warmwasser- und Dampfheizungen entstehen, sowie bei Sturm, Hagel,, oder bei der Einrichtung von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizanlagen.

Die Versicherungsgesellschaften ersetzen dem Versicherungsnehmer ebenfalls die Kosten die infolge des Schadens entstehen, wie zum Beispiel bei einem Brand den Löschwasserschaden oder die Beseitigung von Leitungswasserschäden.

Bei einer vorübergehenden Unbewohnbarkeit des Hauses oder der Wohnung übernimmt die Hausratversicherung ebenfalls die anfallenden Hotelkosten für eine  maximale Dauer von circa 100 Tagen. Die gezahlte Versicherungssumme pro Tag beträgt dabei maximal 1% der Versicherungssumme, wobei die Versicherungen zusätzlich die Lagerung, sowie den Transport des versicherten Hausrates zahlen.

Versicherungsnehmer die einen erweiterten Versicherungsschutz wünschen, können zu der normalen Hausratversicherung einen Zusatzschutz für Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag, eine Glasversicherung sowie eine Zusatzversicherung für Fahrräder abschließen.

Die Zusatzversicherung nach einem Blitzschlag ist zu empfehlen, wenn sich im Haushalt teure Elektrogeräte befinden, und vor allem die Glasversicherung kann den Eigentümer schützen, wenn in der Wohnung Isolierverglasungen oder große, bzw. teure Verglasungen, vorgenommen wurden.

Die Elementarversicherung kann gegen einen Aufpreis ebenfalls dazu gebucht werden, und schützt den Hauseigentümer oder Mieter, bei Schäden die durch einen Erdrutsch, eine Erdsenkung, Lawinen oder Schneedruck entstehen.

Die Hausratversicherung ersetzt bei einem nachgewiesenen Schaden einen Betrag bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Gegenstände die bei einem Einbruch oder Diebstahl entweder beschädigt, oder entwendet wurden werden mit ihrem Neuwert ersetzt.

In der normalen Hausratversicherung sind keine Schäden bei Glasbruch, Kurzschluss, Überspannungsschäden oder bei Wasserschäden abgedeckt, die durch Aquarien, bzw. Wasserbetten entstehen. Der Versicherungsnehmer hat jedoch die Möglichkeit diese Risiken zusätzlich abzusichern.

Die Hausratversicherung übernimmt keine Zahlungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.